Alte Dorfschule Gondsroth / Hasselroth

Alte Dorfschule von A-Z

 

Aktivitäten im Schuljahr

Feste, Feiern, Veranstaltungen, Fahrten gehören zum festen Bestandteil unserer schulischen Arbeit. Es gibt viele festgelegte Aktivitäten der Schule (z. B. Einschulungsfeier, Weihnachtsfeier, Schulfest etc.)

 

Aufsicht

Unsere Schule gewährleistet eine ordnungsgemäße Aufsichtsführung während, vor Beginn und nach Beendigung der Unterrichtszeit und für die Pausen auf dem Schulhof und im Schulgebäude. Die Aufsichtsführung durch die Lehrerinnen beginnt um 07.30 Uhr und endet 15 Minuten nach der Unterrichtszeit, d. h. in der Regel um 13.15 Uhr.

 

Ansprechpartner

Bei auftretenden Problemen und Fragen seitens der Eltern ist zunächst die Klassenlehrerin erster Ansprechpartner. Die Eltern können jederzeit mündlich oder auch telefonisch Gesprächstermine mit den Lehrkräften vereinbaren (Sprechstunde). Bei Fragen und Problemen, die Eltern mit ihrer Klassenlehrerin nicht lösen können, kann die Schulleiterin hinzugezogen werden. In manchen Fällen kann auch der Klassenelternbeirat der richtige Ansprechpartner sein.

 

Arbeitsmaterial

Vor Beginn des Schuljahres informieren die Lehrkräfte die Kinder bzw. die Eltern über das gewünschte Arbeitsmaterial, wie Hefte, Stifte, Ordner und geben eine Materialliste über alle benötigten Materialien heraus. Dieses Arbeitsmaterial ist für jedes einzelne Kind von den Eltern selbst anzuschaffen. Die Eltern werden gebeten, alle Dinge, die ihr Kind mit in die Schule bringt, mit einem Namen zu versehen. Das Kollegium hat sich darauf geeinigt, die Arbeitsmappen der einzelnen Fächer nach festgelegten Farben zu ordnen (Deutsch: rot, Mathematik: blau, Sachkunde: grün, Musik: gelb).

 

Ausflüge

In einem Schuljahr können bis zu acht Wandertagen durchgeführt werden. In jedem Halbjahr findet ein gemeinsamer Ausflug statt. Ab dem 3. Schuljahr sind auch mehrtägige Aufenthalte in Jugendherbergen oder Schullandheimen möglich.

 

Beurlaubung vom Unterricht

Wollen Sie Ihr Kind für ein oder zwei Tage beurlauben lassen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vorher an die Klassenleitung. Bei längerfristigen Beurlaubungen müssen Sie sich an die Schulleitung wenden. Die Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist nur in Ausnahmefällen wegen wichtiger Gründe (z. B. Gesundheitsfürsorge) möglich. Ein entsprechender Antrag muss spätestens drei Wochen vor dem geplanten Termin schriftlich der Schulleitung vorliegen.

 

Beurlaubung nach Kommunion /Konfirmation

Schülerinnen und Schüler, die zur Erstkommunion gehen bzw. konfirmiert werden, haben an dem Montag, der auf den Sonntag der Erstkommunion / Konfirmation folgt, unterrichtsfrei. Die Eltern teilen der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer den Termin der Konfirmation bzw. Erstkommunion rechtzeitig mit.

 

Betreuungsangebot

Die Betreuung wird durch die Kita "Spielträume" in Hasselroth-Gondsroth durchgeführt.

  

Bücher

Das Lernmaterial (Bücher, Fibeln, Arbeitshefte) des 1. Schuljahres geht in das Eigentum der Schüler über. Alle übrigen Bücher und Arbeitsmaterialien sind (soweit sie nicht selbst durch Eltern finanziert wurden) Eigentum des Landes Hessen und müssen am Ende des Schuljahres zurückgegeben werden. Ihr Kind ist verantwortlich für den pfleglichen Umgang mit den Büchern, mutwillig verschmutzte und zerstörte Bücher müssen ersetzt werden. Unterstützen Sie uns in unserem Bemühen, die Kinder zu einem pfleglichen und sorgsamen Umgang mit Arbeitsmaterialien zu erziehen. Schlagen Sie bitte die Bücher ein, um den Schaden durch den unvermeidlichen Kontakt mit Butterbroten, Getränken usw. möglichst gering zu halten.

 

Bücherei

Unsere Schule verfügt über eine Schülerbücherei. Die Kinder können kostenlos Bücher ausleihen.

 

Bundesjugendspiele

Jährlich werden im Sommer die Bundesjugendspiele im Rahmen eines Spiel- und Sportfestes durchgeführt. Die Verantwortung über die Organisation übernehmen die Sportlehrer/innen.

 

Computer

Die Schule besitzt aktuell zum digitalen Arbeiten I-Pads für die Schülerinnen und Schüler.

 

Einschulung

Vor der Einschulung finden statt: Schulanmeldung und Sprachstandserhebung im April (ca. 15 Monate vor dem Einschulungstermin), Informationsabend für Eltern im Mai / Juni, ein erweitertes Aufnahmegespräch im Herbst, die schulärztliche Untersuchung (März-Mai), Schnuppertag (Mai), Besuche der Schulanfänger in der Schule (März bis Juni).

Die Einschulung findet i.d.R. mittwochs in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres statt. 

Ebenfalls gibt es einen Einschulungsgottesdienst (an dem alle Schulkinder teilnehmen). Im Anschluss daran gestalten die Schüler/innen der zweiten bis vierten Klasse die Einschulungsfeier (mit Musik, Tanz und Spiel) auf dem Schulhof. Anschließend erhalten die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässler ihre erste Unterrichtsstunde. Der Elternbeirat des letzten Schuljahres organisiert für die neuen Eltern eine Cafeteria mit Kaffee und Kuchen.

 

Elternabend

Zum ersten Elternabend in der Klasse 1 lädt die Klassenlehrerin ein; sie leitet die Wahl des Klassenelternbeirates. Der Klassenelternbeirat lädt in den folgenden Schuljahren in der Regel mindestens einmal im Schulhalbjahr unter Beifügung einer Tagesordnung und einer Einladungsfrist von 10 Tagen zu einem Elternabend ein. Tagesordnungspunkte und Termine sind mit der Klassenleitung abzusprechen. Möchten Sie, dass zusätzlich zu der vorgeschlagenen Tagesordnung bestimmte Themen besprochen werden, wenden Sie sich bitte an den Elternbeirat. Der Elternbeirat lässt der Klassenlehrerin eine Einladung zukommen.

 

Elternbeiräte

In den Klassen 1 und 3 werden zu Beginn des Schuljahres jeweils für die Dauer von zwei Jahren Klassenelternbeiräte gewählt. Sie bestehen aus dem/der Klassenelternbeiratsvorsitzenden und einem/einer Stellvertreter/in.

 

Die Klassenelternbeiratsvorsitzenden sind darüber hinaus voll stimmberechtigte Mitglieder im Schulelternbeirat, dem höchsten Gremium der Elternvertretung an einer Schule.

 

Elternsprechstunde

Die Lehrerinnen haben eine wöchentliche Sprechstunde, die sie den Eltern zu Beginn des Schuljahres bekanntgeben. Zusätzliche Gesprächstermine können mündlich oder auch telefonisch vereinbart werden. Außerdem findet einmal im Jahr im Februar an einem oder mehreren Nachmittagen für jede Klasse ein Elternsprechtag statt.

 

Entschuldigungen

Mit dem Erreichen des 6. Lebensjahres wird Ihr Kind schulpflichtig. Als Eltern sind Sie verpflichtet, für einen regelmäßigen Schulbesuch Ihres Kindes zu sorgen. Bitte benachrichtigen Sie die Klassenleitung oder die Schulleitung rechtzeitig, wenn Ihr Kind wegen Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen kann, auch bei teilweisem Fernbleiben vom Unterricht (z. B. Arztbesuch). Die schriftliche Entschuldigung muss nachgereicht werden.

 

Erkrankungen

Sollte bereits vor Antritt des Schulweges ein Kind Krankheitssymptome zeigen (Fieber, Übelkeit, Durchfall) bitten wir die Eltern, ihr Kind zu Hause zu lassen.

Sollte ein Kind an einer ansteckenden Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes erkranken (z.B. Cholera, Diphterie, Hepatitis, Keuchhusten, Meningitis, Masern, Mumps, Röteln, Polio, Salmonellen, Scharlach, Tuberkulose, Typhus, Windpocken), benötigen wir sofort seitens der Eltern die Information, um ggf. vorbeugende Maßnahmen einleiten zu können. Dies gilt auch für den Fall, wenn Läuse auftreten.

In diesen Fällen darf das Kind erst wieder zur Schule geschickt werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorliegt.

 

Ferien

Hier finden Sie die Ferientermine für Hessen. Bitte hier klicken!

 

Gemeinsames Frühstück

Am Ende der ersten Pause wird mit allen Kindern in den Klassen gefrühstückt. Wir legen auf ein gesundes Frühstück in umweltgerechter Verpackung großen Wert. Das gemeinsame Frühstück ermöglicht den Kindern eine Bewegungspause ohne Einschränkungen und soll die Sozialbeziehungen in der Klasse fördern und festigen. In allen Klassen gibt es eine Wasserbar.

 

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen der Ergänzung der Unterrichtsarbeit; die in der Schule erworbenen Fähigkeiten sollen dabei selbstständig angewandt werden. Ein ruhiger Arbeitsplatz, eine geregelte Zeiteinteilung sorgen dafür, dass Ihr Kind konzentriert arbeiten kann.

 Im 1. und 2. Schuljahr sollte die Arbeitszeit für ein durchschnittlich schnell arbeitendes Kind nicht mehr als 30 Minuten, im 3. und 4. Schuljahr nicht mehr als 45 Minuten betragen. Die Mitglieder des Kollegiums sind Ihnen dankbar für Rückmeldungen.

 

Hitzefrei

Gemäß den Bestimmungen des neuen Hessischen Schulrechts kann Hitzefrei frühestens nach der 5. Stunde erteilt werden.

 

Informationselternabend

In Absprache mit der Hasselbachschule in Neuenhaßlau und der Auwiesenschule in Niedermittlau wird für unsere Schulen ein Informationsabend festgelegt, an dem den Eltern die Fortsetzung des schulischen Wegs nach der Klasse 4 aufgezeigt wird. Die Veranstaltung findet jährlich Ende November/Anfang Dezember in Neuenhaßlau oder Niedermittlau statt.

Die Eltern des ersten neuen Schuljahres erhalten vor Ablauf des alten Schuljahres (vor Beginn der Sommerferien) Informationen zur Organisation der Einschulung durch die Schule. Falls die zukünftige Klassenlehrerin zu diesem Zeitpunkt schon bekannt ist, lädt sie zum Informationsabend ein und gibt den Eltern u. a. Informationen zum Lernen im Anfangsunterricht und zu den Arbeitsmaterialien.

 

Klassenarbeiten

Im 1. Schuljahr werden keine Klassenarbeiten geschrieben. Kleinere Übungsarbeiten dienen der individuellen Kenntnisfeststellung und werden nicht benotet. Im 2. Schuljahr werden vier Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Im 3. und 4. Schuljahr werden in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik sechs Arbeiten und eventuell weitere Lernkontrollen geschrieben. Pro Woche ist das Schreiben von zwei Klassenarbeiten zulässig, die mindestens fünf Tage vorher angekündigt werden müssen.

 

Notfälle

Für Notfälle (Krankheit, Unfall .....) in der Schule ist es wichtig, dass uns die Eltern ihre aktuelle Telefonnummer, Handynummer bzw. die Nummern ihrer Arbeitsstelle, der Großeltern etc. angeben und diese auch bei Veränderungen mitteilen.

 

Orientierungsarbeiten

Die Lernstandserhebungen sind in den dritten Klassen aller hessischen Grundschulen verbindlich. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einheitliche Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik. Die Arbeiten werden nicht benotet. Den einzelnen Schulen jedoch werden die Ergebnisse, auch im Hinblick auf den Landesdurchschnitt, mitgeteilt. Eltern haben die Möglichkeit, die Arbeiten ihres Kindes einzusehen.

Diese Arbeiten helfen uns, Stärken und Schwächen einzelner Kinder zu erkennen. Eine gezielte Förderung kann im Unterricht umgesetzt werden. Orientierungsarbeiten erleichtern zudem die Vergleichbarkeit von Leistungen und helfen somit auch den Schulen, besondere Stärken und Schwächen des Unterrichts zu analysieren.

 

Pausen

Nach der 2. Stunde ist eine 20-minütige Bewegungspause vorgesehen. Im Anschluss daran findet in der Klasse die gemeinsame Frühstückspause statt.

Nach der 4. Stunde gibt es eine 15-minütige Bewegungspause.

 

Radfahr-Ausbildung

Im 4. Schuljahr nehmen alle Kinder an einer Radfahr-Ausbildung der Jugendverkehrsschule teil, die mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abschließt. Praktischer Unterricht und Prüfung erfolgen an der Hasselbachschule Neuenhaßlau und im Realverkehr.

  

Ranzen

Ihr Kind muss nur die Sachen tragen, die es tatsächlich nach Plan für den Unterricht braucht. Kontrollieren Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Kind in regelmäßigen Abständen den Ranzeninhalt. Das Gewicht des Ranzens sollte 10% des Körpergewichts des Kindes nicht überschreiten.

 

Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat setzt sich aus den Vertretern der Klassenelternbeiräte zusammen und wählt aus seinen Reihen für die Dauer von zwei Jahren den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

 

Schulkonferenz

Mindestens einmal pro Halbjahr tagt an unserer Schule die Schulkonferenz, die zu gleichen Teilen (2:2) von Vertretern der Elternschaft und des Kollegiums besetzt wird. Vorsitzender der Konferenz ist die Schulleiterin. Die Schulkonferenz ist das höchste Beschlussorgan der Schule, ihre Mitglieder werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes ist nach öffentlicher Wahlausschreibung eine Nachwahl durchzuführen.

In der Regel finden an unserer Schule die Schulkonferenzen zusammen mit dem Elternbeirat statt.

 

Schulweg

Wichtig ist, dass Ihr Kind den Weg zur Schule bzw. zur Bushaltestelle sicher kennt. Gehen Sie diesen Weg wiederholt mit Ihrem Kind ab, weisen Sie auf besondere Gefahrenstellen hin.

 

Der Weg vom Elternhaus zur Schule und zurück obliegt nicht mehr in der Verantwortung der Schule. Bitte weisen sie ihr Kind darauf hin, dass es nach Beendigung des Unterrichts gleich nach Hause geht und sich fremden Personen gegenüber vorsichtig verhält.

 

Sport / Schwimmen

Der Sport- bzw. Schwimmunterricht ist verpflichtend. Bei Nichtteilnahme aus gesundheitlichen Gründen ist eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten, ab der zweiten Woche ein ärztliches Attest vorzuweisen. Ihr Kind kann – bei Randstunden – in dieser Zeit zu Hause bleiben/nach Hause gehen, wenn eine entsprechende Nachricht vorliegt. 

Sportschuhe dürfen nicht als Straßenschuhe benutzt werden und müssen über eine abriebfeste Sohle verfügen.

Jeglicher Schmuck (Uhren, Ketten, Ringe etc.) ist aus Gründen der Vermeidung von Verletzungen vor Beginn des Sport- oder Schwimmunterrichts abzulegen.

 

Stundenplan

Den Stundenplan erhält Ihr Kind in der am ersten Schultag nach den Sommerferien. Er ist in der Regel für ein Schulhalbjahr bzw. ein Schuljahr gültig. Bei unumgänglichen Änderungen bemühen wir uns, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen.

 

Übergänge

Die Wahl der weiterführenden Schule nach dem Besuch der Grundschule obliegt den Eltern. Sie stellen einen Antrag, der den gewünschten Bildungsgang enthält. Eine Information über die Bildungsangebote erfolgt in der Jahrgangstufe vier vor Beginn der Weihnachtsferien. Bis zum 1. März lädt die Schule zu einer Einzelberatung ein. Der Antrag für die weiterführende Schule ist an die Grundschule zu richten und bis 05.03. der Schulleitung vorzulegen.

 

Umgangsformen

Wir sind der Meinung, dass eine Gemeinschaft sich auch dadurch charakterisiert, wie ihre Mitglieder miteinander umgehen. Zum Beispiel: Einfache Formen des Grüßens und Verabschiedens, des Bittens und des Entschuldigens sollten geläufig sein. Sie werden an unserer Schule den Kindern vermittelt. Wir würden uns freuen, wenn Sie unser Bemühen in dieser Richtung unterstützen.

 

Unfallmeldung

Sobald ein Kind wegen eines Wegeunfalls oder wegen einer Verletzung infolge eines schulischen Unfalls einen Arzt aufsuchen muss, ist eine Unfallanzeige vorzunehmen. Die aufsichtsführende Lehrkraft bzw. die Eltern des verletzten Kindes melden dies bitte umgehend dem Sekretariat oder der Schulleiterin.

 

Versicherungsschutz

Alle Schüler sind während der Unterrichtszeit und auf dem Schulweg durch die Unfallkasse Hessen versichert. Wenn Sie mit Ihrem Kind wegen eines schulischen Unfalls einen Arzt aufsuchen mussten, melden Sie dies bitte umgehend bei der Schulleitung, damit eine entsprechende Unfallmeldung geschrieben werden kann. Dies gilt auch für Sachbeschädigungen.

 

Vertretungsunterricht/Verlässlichkeit der Schulzeiten

Die im Stundenplan festgelegten Unterrichtszeiten werden (evtl. mit Änderungen bei Wandertagen, Sportveranstaltungen etc.) eingehalten. Bei Ausfall einer Lehrkraft (Krankheit, Fortbildung, Klassenfahrt) wird der Unterricht durch eine andere Lehrkraft oder eine Person aus dem Vertretungspool (VSS) gehalten.

 

Wiederholungen

Schülerinnen und Schüler können eine Jahrgangsstufe freiwillig wiederholen, wenn sie dadurch in ihrer Lernentwicklung besser gefördert werden können. Die Entscheidung trifft auf Antrag der Eltern die Klassenkonferenz. Der Antrag muss bis zu sechs Wochen vor dem Termin der Zeugnisausgabe zum Schuljahresende gestellt werden.

 

Zeugnisse

Die Schüler der 1. und 2. Jahrgangsstufe erhalten nur am Ende des Schuljahres Zeugnisse, die 3. und 4. Jahrgangsstufe auch im Halbjahr. Die Zeugnisse der 1. Jahrgangsstufe enthalten keine Ziffernbeurteilung; in ausführlicher Form werden Aussagen zum Leistungsstand in den Fächern sowie zur Lernentwicklung, zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie zur Mitarbeit im Unterricht in verbaler Form geschrieben. Ab dem 2. Schuljahr erhalten die Kinder Notenzeugnisse. Neben dem Pflichtunterricht wird auch das Arbeits- und Sozialverhalten beurteilt. Die Klassen 2-4 erhalten zusätzlich eine Erläuterung zu ihrer Deutschnote bezogen auf die Kompetenzbereiche des Kerncurriculums.

 

Am letzten Schultag vor Ferienbeginn endet der Unterricht für alle Schulkinder um 10.30 Uhr. Dies gilt auch am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse.